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Ihr aktueller Suchbegriff: Versicherungsbestätigung bei der Künstlersozialkasse anfordern
Ihr aktueller Suchbegriff: Versicherungsbestätigung bei der Künstlersozialkasse anfordern

Versicherungsbestätigung bei der Künstlersozialkasse anfordern

Es kann vorkommen, dass Sie als Versicherte oder Versicherter von Auftraggebenden, Behörden oder sonstigen Stellen aufgefordert werden, Ihren aktuellen Versicherungsstatus nachzuweisen.

Sollte die Vorlage des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht und der letzten Beitragsmitteilung nicht ausreichen, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine aktuelle Bestätigung über Ihren Versicherungsstatus anfordern.

  • Künstlersozialversicherung Versichertenstatus Bestätigung
  • Grundsätzlich reicht der Bescheid über Feststellung der Versicherungspflicht als Nachweis über den Versicherungsstatus aus (gegebenenfalls in Verbindung mit der letzten Beitragsmitteilung).
  • Einige Auftraggeber und Behörden fordern Versicherte trotzdem auf, eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
  • Die Bestätigung kann formlos (online, per Post, telefonisch) angefordert werden und wird dann an die bekannte Postanschrift geschickt.
  • zuständig: Künstlersozialkasse

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

  • Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versichert sein.

Es fallen keine Kosten an.

Sie können Ihre Versicherungsbestätigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie Ihre Versicherungsbestätigung anfordern.

Anforderung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, dass Sie eine Versicherungsbestätigung benötigen.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Anforderung per Telefon:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, dass Sie eine Versicherungsbestätigung benötigen.

Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Versicherungsbestätigung per Post zusenden.

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. In der Regel erhalten Sie Ihre Versicherungsbestätigung innerhalb einer Woche.

Es gibt keine Frist.

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

22.12.2022