Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.
Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.
Es ist wichtig, dass die Änderungen die bestehende Struktur nicht beeinträchtigen und alle gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
- Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme
- Meldepflicht: mindestens ein Monat im Voraus
- dauerhafte Errichtung im Zeitraum von mindestens 7 Tagen im Jahr
- Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
- Voraussetzung: Einhaltung von Tier-, Arten- und Naturschutz
- Anzeige zur Änderung eines Tiergeheges
- detaillierte Pläne zu den geplanten Änderungen
- Artenschutzgutachten bezüglich der geplanten Änderungen
- Aktualisierte Unterlagen zur Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
- Melden Sie die geplante Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat vorher und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Die untere Naturschutzbehörde überprüft die Unterlagen und das geplante Vorhaben.
- Die Behörde kann notwendige Anpassungen empfehlen oder die Umsetzung der geplanten Änderungen anordnen.
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV)
Untere Behörde
- Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme
- Meldepflicht: mindestens ein Monat im Voraus
- dauerhafte Errichtung im Zeitraum von mindestens 7 Tagen im Jahr
- Tierhaltung außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden
- Voraussetzung: Einhaltung von Tier-, Arten- und Naturschutz
- Anzeige zur Änderung eines Tiergeheges
- detaillierte Pläne zu den geplanten Änderungen
- Artenschutzgutachten bezüglich der geplanten Änderungen
- Aktualisierte Unterlagen zur Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
- Melden Sie die geplante Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat vorher und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Die untere Naturschutzbehörde überprüft die Unterlagen und das geplante Vorhaben.
- Die Behörde kann notwendige Anpassungen empfehlen oder die Umsetzung der geplanten Änderungen anordnen.
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV)
Untere Behörde
