Erweiterung einer Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer beantragen
Wenn Ihre Fahrerlaubnis in den Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E abläuft, haben Sie die Möglichkeit, diese um weitere fünf Jahre zu verlängern. Als Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen, bevor die Gültigkeit endet. Diese Fahrerlaubnisse werden ursprünglich mit einer maximalen Gültigkeit von fünf Jahren erteilt.
- Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
- kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
Die konkreten Voraussetzungen werden von der für Ihrem Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt. Grundsätzlich sind folgende Dokumente relevant:
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Die konkreten Voraussetzungen werden von der für Ihrem Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt. Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:
- Sie besitzen Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland
- Sie haben das Mindestalter der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse erreicht
- Sie sind körperlich und geistig geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, nachgewiesen durch entsprechende Eignungsuntersuchungen
- Sie haben die Anforderungen an das Sehvermögen, gemäß den festgelegten Standards, erfüllt
- Sie haben Ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Der Ablauf des Verfahrens ist von der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abhängig. Grundsätzlich gilt folgendes:
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Nachweise
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird Ihnen die Verlängerung der Fahrerlaubnis gewährt
- Sie erhalten die verlängerte Fahrerlaubnis in Form eines aktualisierten Führerscheins
Wenn Sie Ihren Antrag auf Fahrerlaubnisverlängerung nach Ablauf der bisherigen Gültigkeitsdauer stellen, wird Ihnen keine Verlängerung gewährt. Stattdessen erhalten Sie eine neue Fahrerlaubnis. Ihr neuer Führerschein enthält keine Informationen darüber, dass Sie zuvor bereits Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren.
Antragsfrist: 6 MonateDer Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden
- Widerspruch
Informationen zum Widerspruch finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde
- Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
- kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden
Die konkreten Voraussetzungen werden von der für Ihrem Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt. Grundsätzlich sind folgende Dokumente relevant:
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Die konkreten Voraussetzungen werden von der für Ihrem Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde festgelegt. Grundsätzlich sind folgende Punkte zu beachten:
- Sie besitzen Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland
- Sie haben das Mindestalter der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse erreicht
- Sie sind körperlich und geistig geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, nachgewiesen durch entsprechende Eignungsuntersuchungen
- Sie haben die Anforderungen an das Sehvermögen, gemäß den festgelegten Standards, erfüllt
- Sie haben Ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Der Ablauf des Verfahrens ist von der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abhängig. Grundsätzlich gilt folgendes:
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Nachweise
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird Ihnen die Verlängerung der Fahrerlaubnis gewährt
- Sie erhalten die verlängerte Fahrerlaubnis in Form eines aktualisierten Führerscheins
Wenn Sie Ihren Antrag auf Fahrerlaubnisverlängerung nach Ablauf der bisherigen Gültigkeitsdauer stellen, wird Ihnen keine Verlängerung gewährt. Stattdessen erhalten Sie eine neue Fahrerlaubnis. Ihr neuer Führerschein enthält keine Informationen darüber, dass Sie zuvor bereits Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren.
Antragsfrist: 6 MonateDer Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden
- Widerspruch
Informationen zum Widerspruch finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde
