Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung beantragen
Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
Bei Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten müssen Sie stattdessen eine Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c Luftverkehrsgesetz einholen. Der Beauftragte hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist.
Diese Erlaubnis können Sie allgemein oder für den Einzelfall beantragen.
Einer Erlaubnis und Zustimmung bedarf es nicht, wenn
- der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist,
- oder die Landung auf einer Landestelle an einer Einrichtung von öffentlichem Interesse im Sinne von Absatz § 25 Abs. 4 LuftVG erfolgt oder
- die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist; das Gleiche gilt für den Wiederstart nach einer solchen Landung mit Ausnahme des Wiederstarts nach einer Notlandung.
Weiterführende Informationen können den Paragrafen 18 Luftverkehrs-Ordnung und 25 Luftverkehrsgesetz entnommen werden.
- Antrag auf Erlaubnis für Außenstarts und Außenlandungen von Luftfahrzeugen
- Antragsbearbeitung von Außenstarts und Außenlandungen
- mit einem Hubschrauber
- mit einem bemannten Freiballon
- für schwerkraftgesteuerte Luftsportgeräte
- für sonstige Luftfahrzeuge
- Antragsstellung online oder schriftlich
- Zuständige Behörde: Referat Luftfahrt- F2
Die allgemeinen Voraussetzungen der Paragraphen 18 Luftverkehrs-Ordnung und 25 Luftverkehrsgesetz müssen eingehalten werden und eine gültige Lizenz muss vorliegen.
Weiterhin wird auf die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages im Antragsformular verwiesen.
- Kostenart: Variabel
- Kostenrahmen (Anlage VI Nr. 14 ff LuftkostV): Von 30 bis 500 Euro
- Vorkasse: nein
- Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Kassenzeichen wird individuell vergeben
Einen Antrag auf Außenstarts und Außenladungen mit Ihrem Luftfahrzeug können Sie online oder schriftlich beantragen.
Stellen Sie sicher, dass die benötigten Nachweise und Anlagen vorliegen und der Antrag fristgerecht und vollständig abgegeben wird.
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 20 Werktage.
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 2 Wochen
Bemerkung: Der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen vor dem für den Außenstart und die Außenlandung vorgesehenen Zeitpunkt zu stellen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwälten im Saarland erhoben werden.
Die Klage muss den Klägerinnen und Klägern, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten; die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen nebst Anlagen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten sowie die angefochtene Entscheidung in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Weitere Informationen können Sie unserer Homepage und in den jeweiligen Antragsformularen entnehmen.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages finden Sie auch im Antragsformular.
Weitere allgemeine Hinweise:
- Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und reichen Sie ihn bei der Luftfahrtbehörde des Saarlandes ein. Jede Angabe ist zur Bearbeitung notwendig. Erst wenn alle Angaben und Nachweise vorliegen, kann ein entsprechendes Erlaubnisverfahren eingeleitet werden.
Bei Anträgen, die nicht mindestens 2 Wochen vor dem für den Außenstart und die Außenlandungen vorgesehenen Zeitpunkt bei der Luftfahrtbehörde des Saarlandes eingegangen sind, kann nicht gewährleistet werden, dass über die Erlaubnis termingerecht entschieden wird.
Referat F/2 Luftfahrt
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUVMAK); Referat F/2 "Luftfahrt
- Antrag auf Erlaubnis für Außenstarts und Außenlandungen von Luftfahrzeugen
- Antragsbearbeitung von Außenstarts und Außenlandungen
- mit einem Hubschrauber
- mit einem bemannten Freiballon
- für schwerkraftgesteuerte Luftsportgeräte
- für sonstige Luftfahrzeuge
- Antragsstellung online oder schriftlich
- Zuständige Behörde: Referat Luftfahrt- F2
Die allgemeinen Voraussetzungen der Paragraphen 18 Luftverkehrs-Ordnung und 25 Luftverkehrsgesetz müssen eingehalten werden und eine gültige Lizenz muss vorliegen.
Weiterhin wird auf die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages im Antragsformular verwiesen.
- Kostenart: Variabel
- Kostenrahmen (Anlage VI Nr. 14 ff LuftkostV): Von 30 bis 500 Euro
- Vorkasse: nein
- Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Kassenzeichen wird individuell vergeben
Einen Antrag auf Außenstarts und Außenladungen mit Ihrem Luftfahrzeug können Sie online oder schriftlich beantragen.
Stellen Sie sicher, dass die benötigten Nachweise und Anlagen vorliegen und der Antrag fristgerecht und vollständig abgegeben wird.
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 20 Werktage.
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 2 Wochen
Bemerkung: Der Antrag ist innerhalb von 2 Wochen vor dem für den Außenstart und die Außenlandung vorgesehenen Zeitpunkt zu stellen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwälten im Saarland erhoben werden.
Die Klage muss den Klägerinnen und Klägern, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten; die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen nebst Anlagen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten sowie die angefochtene Entscheidung in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Weitere Informationen können Sie unserer Homepage und in den jeweiligen Antragsformularen entnehmen.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrages finden Sie auch im Antragsformular.
Weitere allgemeine Hinweise:
- Füllen Sie den Antrag bitte vollständig aus und reichen Sie ihn bei der Luftfahrtbehörde des Saarlandes ein. Jede Angabe ist zur Bearbeitung notwendig. Erst wenn alle Angaben und Nachweise vorliegen, kann ein entsprechendes Erlaubnisverfahren eingeleitet werden.
Bei Anträgen, die nicht mindestens 2 Wochen vor dem für den Außenstart und die Außenlandungen vorgesehenen Zeitpunkt bei der Luftfahrtbehörde des Saarlandes eingegangen sind, kann nicht gewährleistet werden, dass über die Erlaubnis termingerecht entschieden wird.
Referat F/2 Luftfahrt
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUVMAK); Referat F/2 "Luftfahrt
