Steuererklärung Übermittlung
Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit) und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Alle anderen Bürgerinnen und Bürgern steht dieser Weg ebenfalls offen.
Zur Erstellung und Übermittlung von Steuerklärung stehen das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltung und viele kommerzielle Produkte zur Verfügung.
Internetzugang über einen PC oder ein mobiles Gerät (Tablet, Smartphone)
keine
Ihr zuständiges Finanzamt
Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt die Zuständigkeit zentral beim Finanzamt Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen.
Internetzugang über einen PC oder ein mobiles Gerät (Tablet, Smartphone)
keine
Ihr zuständiges Finanzamt
Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt die Zuständigkeit zentral beim Finanzamt Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen.
