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Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.

Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

Wenn eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob die mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend gemacht werden oder ob Sie einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.

Im Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder in der Einkommensteuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben. Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben. Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

  • Aufwendungen in Folge der Behinderung
  • Festgestellter Grad der Behinderung

Keine

Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung oder bereits im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln.