Zulassung zur Erweiterungsprüfung und zur Ergänzungsprüfung der Staatlichen Abschlussprüfungen für Lehrämter
Die Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Schulen erfolgt beim Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen im Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes. Die Anmeldung ist fristgebunden und jeweils bis zum 28. Februar für die Prüfungsphase im Frühjahr sowie bis zum 31. August für die Prüfungsphase im Herbst vorzunehmen.
Die Antragstellung kann bereits erfolgen, bevor das Transcript of Records vorliegt. Die erforderlichen Unterlagen sind gemäß § 4 der Lehramtsprüfungsordnung I einzureichen. Die Einreichung ist postalisch, durch Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang des Ministeriums oder durch persönliche Abgabe am Empfang möglich.
Die formale Zulassung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt frühestens nach Vorlage eines durch das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (Universität des Saarlandes) ausgestellten Transcript of Records.
Der Prüfungstermin wird den Prüflingen rechtzeitig per E-Mail bekannt gegeben. Nach Abschluss der Prüfung wird das Zeugnis über die Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung vom Ministerium für Bildung und Kultur ausgestellt und postalisch übersandt.
Für die Zulassung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Schulen ist eine fristgerechte Anmeldung beim Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen erforderlich. Die Anmeldung kann jeweils zum Frühjahr oder Herbst erfolgen. Die Zulassung wird nach Vorliegen der erforderlichen Nachweise erteilt. Der Prüfungstermin wird per E-Mail mitgeteilt. Das Prüfungszeugnis wird nach Abschluss der Prüfung erstellt und postalisch zugesandt.
-Verordnung über die Ausbildung und die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vom 18. März 2008 in der aktuell/jeweils geltenden Fassung
-Saarländisches Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz (SLBiG) vom 23. Juni 1999 in der aktuell/jeweils geltenden Fassung
Einzureichen sind:
- formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt
- Geburtsurkunde, ggf. Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde (mit Nachweis der Namensführung)
- eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsganges
- ein anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder eines gleichgestellten Zeugnisses in beglaubigter Abschrift
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis des anerkannten Betriebspraktikums (Anfragen bitte an das Zentrum für Lehrerbildung)
- Unterzeichnetes Formblatt zur Benennung der Prüfer/Prüferinnen (je eine Prüferin/ein Prüfer für die Fachwissenschaft und die Fachdidaktik Ihres Prüfungsfaches). Entsprechende Formulare befinden sich auf der Seite des Prüfungsamtes. Bestätigungen bzw. Unterschriften der Prüfer/Prüferinnen bzgl. der Prüfungen können auch in elektronischer Form (Scan, E-Mail) nachgewiesen werden.
- Angabe der Fachsemester in diesem Fach (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung)
- Ein Führungszeugnis der Belegart OB ist rechtzeitig zu beantragen (auch bereits vor der Anmeldung möglich). Zum Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses der Belegart OB ist eine Bestätigung des hiesigen Prüfungsamtes nicht erforderlich. Bitte geben Sie beim hierfür zuständigen Bürgeramt die Adresse des Ministeriums für Bildung und Kultur (Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken) sowie den Zusatz „Staatliches Prüfungsamt, Herr Speicher, Anmeldung Erste Staatsprüfung“ an. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Ministerium für Bildung und Kultur gesendet. Es wird hier aufbewahrt und jeweils den Anmeldeunterlagen beigefügt.
-Bescheinigung laut der vorgenannten Sonderregelung einschließlich des dort genannten, selbst aus dem LSF ausgedruckten Transcript of Records (gilt für Prüfungstermine im November 2025 sowie im Mai 2026)
Geburtsurkunde und Abiturzeugnis sind im Original bzw. als beglaubigte Kopie/Abschrift einzureichen. Einfache Kopien reichen hierbei nicht aus.
Es können darüber hinaus eingereicht werden:
- Zeugnisse über bereits abgelegte sonstige Prüfungen
- wissenschaftliche Veröffentlichungen
- Nachweis der Schwerbehinderung
Die Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Schulen erfolgt fristgerecht beim Staatlichen Prüfungsamt im Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes. Hierzu sind die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. Das Staatliche Prüfungsamt prüft die formalen Voraussetzungen und erteilt nach Vorlage des Transcript of Records die Zulassung zur Prüfung. Der Prüfungstermin wird per E-Mail mitgeteilt. Nach Abschluss der Prüfung wird das Zeugnis erstellt und postalisch zugesandt.
28. Februar (für die Prüfungsphase Frühjahr)
31. August (für die Prüfungsphase Herbst)
Unterzeichnetes Formblatt zur Benennung der Prüfer/Prüferinnen (je eine Prüferin/ein Prüfer für die Fachwissenschaft und die Fachdidaktik des Prüfungsfaches). Entsprechende Formulare befinden sich auf der Seite des Prüfungsamtes. Bestätigungen bzw. Unterschriften der Prüfer/Prüferinnen bzgl. der Prüfungen können auch in elektronischer Form (Scan, E-Mail) nachgewiesen werden.
Formulare für alle Kandidatinnen und Kandidatinnen, unabhängig vom Lehramt:
-Angabe der Prüfer/Prüferinnen nach LPO I für alle Lehrämter
-Zusätzliches Formular für Kandidatinnen mit Lehramt für die Primarstufe (Auswahl je nach Studienbeginn):
Angabe der Prüfer/Prüferinnen nach LPO I Studienfächer Primarstufe LP – Studienbeginn vor WS 2021/2022
Angabe der Prüfer/Prüferinnen nach LPO I Studienfächer Primarstufe LP – Studienbeginn ab WS 2021/2022
Ministerium für Bildung und Kultur:
Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen
Für die Zulassung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Schulen ist eine fristgerechte Anmeldung beim Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen erforderlich. Die Anmeldung kann jeweils zum Frühjahr oder Herbst erfolgen. Die Zulassung wird nach Vorliegen der erforderlichen Nachweise erteilt. Der Prüfungstermin wird per E-Mail mitgeteilt. Das Prüfungszeugnis wird nach Abschluss der Prüfung erstellt und postalisch zugesandt.
-Verordnung über die Ausbildung und die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) vom 18. März 2008 in der aktuell/jeweils geltenden Fassung
-Saarländisches Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz (SLBiG) vom 23. Juni 1999 in der aktuell/jeweils geltenden Fassung
Einzureichen sind:
- formloser schriftlicher Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt
- Geburtsurkunde, ggf. Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde (mit Nachweis der Namensführung)
- eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsganges
- ein anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder eines gleichgestellten Zeugnisses in beglaubigter Abschrift
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis des anerkannten Betriebspraktikums (Anfragen bitte an das Zentrum für Lehrerbildung)
- Unterzeichnetes Formblatt zur Benennung der Prüfer/Prüferinnen (je eine Prüferin/ein Prüfer für die Fachwissenschaft und die Fachdidaktik Ihres Prüfungsfaches). Entsprechende Formulare befinden sich auf der Seite des Prüfungsamtes. Bestätigungen bzw. Unterschriften der Prüfer/Prüferinnen bzgl. der Prüfungen können auch in elektronischer Form (Scan, E-Mail) nachgewiesen werden.
- Angabe der Fachsemester in diesem Fach (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung)
- Ein Führungszeugnis der Belegart OB ist rechtzeitig zu beantragen (auch bereits vor der Anmeldung möglich). Zum Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses der Belegart OB ist eine Bestätigung des hiesigen Prüfungsamtes nicht erforderlich. Bitte geben Sie beim hierfür zuständigen Bürgeramt die Adresse des Ministeriums für Bildung und Kultur (Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken) sowie den Zusatz „Staatliches Prüfungsamt, Herr Speicher, Anmeldung Erste Staatsprüfung“ an. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Ministerium für Bildung und Kultur gesendet. Es wird hier aufbewahrt und jeweils den Anmeldeunterlagen beigefügt.
-Bescheinigung laut der vorgenannten Sonderregelung einschließlich des dort genannten, selbst aus dem LSF ausgedruckten Transcript of Records (gilt für Prüfungstermine im November 2025 sowie im Mai 2026)
Geburtsurkunde und Abiturzeugnis sind im Original bzw. als beglaubigte Kopie/Abschrift einzureichen. Einfache Kopien reichen hierbei nicht aus.
Es können darüber hinaus eingereicht werden:
- Zeugnisse über bereits abgelegte sonstige Prüfungen
- wissenschaftliche Veröffentlichungen
- Nachweis der Schwerbehinderung
Die Anmeldung zur Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Schulen erfolgt fristgerecht beim Staatlichen Prüfungsamt im Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes. Hierzu sind die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen. Das Staatliche Prüfungsamt prüft die formalen Voraussetzungen und erteilt nach Vorlage des Transcript of Records die Zulassung zur Prüfung. Der Prüfungstermin wird per E-Mail mitgeteilt. Nach Abschluss der Prüfung wird das Zeugnis erstellt und postalisch zugesandt.
28. Februar (für die Prüfungsphase Frühjahr)
31. August (für die Prüfungsphase Herbst)
Unterzeichnetes Formblatt zur Benennung der Prüfer/Prüferinnen (je eine Prüferin/ein Prüfer für die Fachwissenschaft und die Fachdidaktik des Prüfungsfaches). Entsprechende Formulare befinden sich auf der Seite des Prüfungsamtes. Bestätigungen bzw. Unterschriften der Prüfer/Prüferinnen bzgl. der Prüfungen können auch in elektronischer Form (Scan, E-Mail) nachgewiesen werden.
Formulare für alle Kandidatinnen und Kandidatinnen, unabhängig vom Lehramt:
-Angabe der Prüfer/Prüferinnen nach LPO I für alle Lehrämter
-Zusätzliches Formular für Kandidatinnen mit Lehramt für die Primarstufe (Auswahl je nach Studienbeginn):
Angabe der Prüfer/Prüferinnen nach LPO I Studienfächer Primarstufe LP – Studienbeginn vor WS 2021/2022
Angabe der Prüfer/Prüferinnen nach LPO I Studienfächer Primarstufe LP – Studienbeginn ab WS 2021/2022
Ministerium für Bildung und Kultur:
Staatliches Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen
