Artzlandquote Auswahlverfahren
Über die Landarztquote können Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz im Studiengang Humanmedizin an der Universität des Saarlandes erhalten.
Da die Aufnahme des Medizinstudiums an der Universität des Saarlandes nur zum Wintersemester möglich ist, findet das Bewerbungsverfahren im März des jeweiligen Jahres statt. Seit dem Wintersemester 2020/2021 werden insgesamt bis zu 7,8 Prozent der Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im Rahmen der Landarztquote vergeben. Die genaue Zahl richtet sich nach der Anzahl der Studienplätze für das jeweilige Wintersemester.
Die Auswahl richtet sich nach mehreren festgelegten Kriterien. Berücksichtigt werden Ihre Durchschnittsnote, das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests, einschlägige praktische Erfahrungen sowie ein strukturiertes Auswahlgespräch. Ein Auswahlgespräch findet statt, wenn Sie nach den übrigen Kriterien in der Rangfolge entsprechend berücksichtigt werden können.
Wenn Sie über die Landarztquote einen Studienplatz erhalten, verpflichten Sie sich gegenüber dem Land zu bestimmten weiteren Schritten. Dazu gehören eine ärztliche Weiterbildung, die zur hausärztlichen Versorgung berechtigt, sowie eine spätere vertragsärztliche Tätigkeit in einem Bereich mit festgestelltem besonderem öffentlichem Bedarf. Diese Tätigkeit müssen Sie dort für zehn Jahre ausüben.
- Auswahlverfahren für Studienplätze im Medizinstudium über die Landarztquote
- Berücksichtigt werden Note, Studierfähigkeitstest, praktische Erfahrungen und Auswahlgespräch
- Das Verfahren entscheidet über die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Landarztquote
- Ausgefülltes elektronisches Bewerbungsformular
- Hochschulzugangsberechtigung
- Geburtsurkunde
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge TMS (optional)
- Nachweis über einschlägige Berufsausbildung und -erfahrung (optional)
- Gültige Hochschulzugangsberechtigung
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder sind Deutschen gleichgestellt nach § 1 Abs. 3 S. 2 Studienplatzvergabeverordnung
- Erfolgreiche Registrierung bei hochschulstart.de
- Sie haben den Prüfungsanspruch im Studiengang Humanmedizin nicht verloren
- Sie sind nicht bereits im Studiengang Humanmedizin an einer anderen Hochschule eingeschrieben
Es fallen keine Kosten an.
- Die Bewerbungen werden im März des jeweiligen Jahres übermittelt
- Wenn mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
- Im Auswahlverfahren werden Ihre Durchschnittsnote, das Ergebnis eines strukturierten fachspezifischen Studierfähigkeitstests sowie einschlägige Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktische Tätigkeit berücksichtigt.
- Aus diesen Kriterien wird eine Rangfolge gebildet.
- Wenn Sie in der Rangfolge entsprechend berücksichtigt werden, nehmen Sie an einem strukturierten Auswahlgespräch teil.
- Auf Grundlage des Auswahlverfahrens wird entschieden, ob Sie über die Landarztquote einen Studienplatz
3 bis 5 Monate von Bewerbung bis Auswahlentscheidung
Bewerbungsfrist immer vom 1. Bis 31. März. Außerhalb der Frist sind keine Bewerbungen möglich.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie Ihrem Bescheid - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Landesamt für Soziales (LAS)
Landesamt für Soziales (LAS) - Referat E 2 - Zentralstelle und Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
E-Mail: landaerzte@las.saarland.de
Tel.: 0681-9978 2262 und 0681-9978 2264
- Auswahlverfahren für Studienplätze im Medizinstudium über die Landarztquote
- Berücksichtigt werden Note, Studierfähigkeitstest, praktische Erfahrungen und Auswahlgespräch
- Das Verfahren entscheidet über die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Landarztquote
- Ausgefülltes elektronisches Bewerbungsformular
- Hochschulzugangsberechtigung
- Geburtsurkunde
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge TMS (optional)
- Nachweis über einschlägige Berufsausbildung und -erfahrung (optional)
- Gültige Hochschulzugangsberechtigung
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder sind Deutschen gleichgestellt nach § 1 Abs. 3 S. 2 Studienplatzvergabeverordnung
- Erfolgreiche Registrierung bei hochschulstart.de
- Sie haben den Prüfungsanspruch im Studiengang Humanmedizin nicht verloren
- Sie sind nicht bereits im Studiengang Humanmedizin an einer anderen Hochschule eingeschrieben
Es fallen keine Kosten an.
- Die Bewerbungen werden im März des jeweiligen Jahres übermittelt
- Wenn mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze zur Verfügung stehen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
- Im Auswahlverfahren werden Ihre Durchschnittsnote, das Ergebnis eines strukturierten fachspezifischen Studierfähigkeitstests sowie einschlägige Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktische Tätigkeit berücksichtigt.
- Aus diesen Kriterien wird eine Rangfolge gebildet.
- Wenn Sie in der Rangfolge entsprechend berücksichtigt werden, nehmen Sie an einem strukturierten Auswahlgespräch teil.
- Auf Grundlage des Auswahlverfahrens wird entschieden, ob Sie über die Landarztquote einen Studienplatz
3 bis 5 Monate von Bewerbung bis Auswahlentscheidung
Bewerbungsfrist immer vom 1. Bis 31. März. Außerhalb der Frist sind keine Bewerbungen möglich.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie Ihrem Bescheid - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Landesamt für Soziales (LAS)
Landesamt für Soziales (LAS) - Referat E 2 - Zentralstelle und Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
E-Mail: landaerzte@las.saarland.de
Tel.: 0681-9978 2262 und 0681-9978 2264
