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Mängel im öffentlichen Raum melden

Wenn Ihnen im öffentlichen Raum ein Mangel auffällt, können Sie diesen der zuständigen Stadt oder Gemeinde melden. Solche Mängel können zum Beispiel Schäden an Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, Spielplätzen oder öffentlichen Einrichtungen betreffen. Auch defekte Straßenbeleuchtung, Verschmutzungen, wilde Müllablagerungen oder beschädigte Beschilderungen können je nach Kommune über den Mängelmelder gemeldet werden.

Mit Ihrer Meldung helfen Sie der zuständigen Gemeinde dabei, Schäden oder Störungen schneller zu erkennen und zu beheben. Wichtig ist dabei eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels. Hilfreich sind insbesondere Angaben zum genauen Ort, zur Art des Mangels und dazu, ob von der Situation möglicherweise eine Gefahr ausgeht. Falls ein Online-Dienst angeboten wird, können häufig auch Fotos hochgeladen werden, damit die zuständige Stelle den Mangel besser einordnen kann.

Welche Mängelarten gemeldet werden können, richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Auswahlmöglichkeiten können daher je nach Kommune unterschiedlich sein. Ob für Ihren Ort ein Online-Dienst zur Verfügung steht und welche Mängelkategorien dort angeboten werden, ergibt sich nach Auswahl des Ortes.

Die zuständige Ansprechstelle für Ihre Stadt oder Gemeinde sowie einen eventuell vorhandenen Online-Dienst können Sie einsehen, sobald Sie Ihren Ort ausgewählt haben.

• Mängel im öffentlichen Raum können der zuständigen Stadt oder Gemeinde gemeldet werden
• Beispiele: Schlaglöcher, defekte Straßenbeleuchtung, beschädigte öffentliche Einrichtungen, Verschmutzungen oder wilde Müllablagerungen
• Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Mangels
• In einigen Kommunen kann die Meldung über einen Online-Dienst erfolgen
• Ansprechstelle und ggf. Online-Dienst werden nach Auswahl des Ortes angezeigt

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