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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Die Gemeinde räumt daraufhin ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein. Die Grabstätte bleibt Eigentum der Gemeinde.
Wenn Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Die nähere Ausgestaltung der Nutzungsverhältnisse hängt von den Festlegungen in der Friedhofssatzung der jeweiligen Gemeinde ab.
- Vergabe befristetes und gebührenpflichtiges Nutzungsrecht für Grabstätten durch die örtliche Gemeinde
- Nutzungsrecht ist zu Lebzeitung zur Weiternutzung an eine andere Person übertragbar
- Grabstätte bleibt Eigentum der Gemeinde
- Näheres zu den Nutzungsverhältnissen siehe Friedhofssatzungen der jeweiligen Gemeinden
Das Nutzungsrecht beginnt spätestens mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
- Vergabe befristetes und gebührenpflichtiges Nutzungsrecht für Grabstätten durch die örtliche Gemeinde
- Nutzungsrecht ist zu Lebzeitung zur Weiternutzung an eine andere Person übertragbar
- Grabstätte bleibt Eigentum der Gemeinde
- Näheres zu den Nutzungsverhältnissen siehe Friedhofssatzungen der jeweiligen Gemeinden
Das Nutzungsrecht beginnt spätestens mit dem Tag der Beisetzung und endet mit Ablauf der Mindestruhezeit. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.
