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Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“) kann in allen Fällen erteilt werden, in denen (andere) Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie Zahlungs- und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.

Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Erteilung von öffentlichen Aufträgen).

Die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft wird mit der Bescheinigung nicht bescheinigt.

Keine, jedoch Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens / der Firmenbezeichnung, der Anschrift sowie der Steuernummer/Identifikationsnummer notwendig.

Es genügt ein formloser Antrag beim zuständigen Finanzamt (schriftlich, persönlich oder telefonisch)

Die Antragstellerin / der Antragstellen haben den vollständigen Vor- und Nachnamen / die Firmenbezeichnung, die Anschrift sowie die Steuernummer / Identifikationsnummer mitzuteilen.

Es sollte mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird.

keine

Das Bescheinigungsverfahren geht davon aus, dass der Antragsteller beim Finanzamt um die Bescheinigung nachsucht und das Finanzamt ihm die Bescheinigung zur Weiterleitung an die Behörde oder den Auftraggeber aushändigt bzw. übersendet. Einer unmittelbaren Unterrichtung der Behörde oder des Auftraggebers durch das Finanzamt steht das Steuergeheimnis regelmäßig entgegen.

 

Sie können den formlosen Antrag schriftlich oder online stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen:

  • Sie loggen sich bei Ihrem Online-Finanzamt ELSTER mit Ihrem "Mein Benutzerkonto" oder Ihrem "Mein Unternehmenskonto" ein.
  • Sie nutzen das Formular "Sonstige Nachrichten an das Finanzamt".
  • Sie erhalten in Ihrem Postfach im Online-Finanzamt ELSTER eine Bestätigung über Ihre eingegangene Anfrage.

Das Finanzamt bescheinigt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse über das Zahlungs- und Abgabeverhalten des Antragstellers. Gesonderte, vom Antragsteller einzureichende Unterlagen sind für die „Bescheinigung in Steuersachen“ insoweit nicht erforderlich. Ein formloser Antrag genügt.

Wenden Sie sich an das für Ihre Besteuerung zuständige Finanzamt.