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Erklärung zur Barrierefreiheit

Für welche Website gilt diese Erklärung zur Barrierefreiheit?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter service.saarland.de veröffentlichte Webpräsenz (Serviceportal).

Die Staatskanzlei des Saarlandes ist bemüht, das Serviceportal im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Das Serviceportal Saarland ist gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) barrierefrei. Die entsprechende Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle wurde am 07.12.2024 erteilt.

BIK - BITV-konform (geprüfte Seiten), zum Prüfbericht

Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 06.01.2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von service.saarland.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Saarland, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 12e SBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Saarlandes zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: +49 681 501-3343
E-Mail: inklusion@soziales.saarland.de

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.

2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen:

Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland